Breno war wohl vermindert steuerungsfähig

SID
Im Mai noch bei Bayern München: der Brasilianer Breno
© Getty

Vor dem Feuer in seiner Villa ist der wegen schwerer Brandstiftung angeklagte Profifußballer Breno nach Einschätzung einer medizinischen Gutachterin womöglich vermindert steuerungsfähig gewesen. Dafür gebe es Anhaltspunkte, sagte die Rechtsmedizinerin Jutta Schöpfer am Dienstag vor dem Landgericht München.

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Sie betonte allerdings, dass dies ausschließlich für den Zeitraum vor dem Ausbruch des Brandes gelte. Für den Brandzeitraum selbst gebe es dagegen "keine Anhaltspunkte für höhergradige Bewusstseinsstörungen".

Die Staatsanwaltschaft legt dem 22 Jahre alten Brasilianer zur Last, im September vergangenen Jahres aus Frust über eine langwierige Knieverletzung unter erheblichem Alkoholeinfluss Feuer in einer von ihm gemieteten Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald gelegt zu haben. Verletzt wurde niemand, da seine Frau mit den Kindern das Anwesen kurz vor der mutmaßlichen Tat verlassen hatte.

Schlafmittel aus dem FC Bayern-Medizinschrank

Nach eigenen Angaben könnte der ehemalige FC Bayern-Spieler in der Tatnacht zudem unter dem Einfluss von Schlafmitteln gestanden haben. Er ließ über seinen Anwalt erklären, er könne sich zwar nicht mehr genau erinnern, ob er in den Stunden vor dem Brand in seinem Wohnhaus Schlafmittel genommen habe, jedoch habe er "in der Zeit vor dem Brand häufig Schlafmittel genommen".

Das Präparat habe der ehemalige Spieler des FC Bayern in der medizinischen Abteilung des Klubs "einfach mitgenommen". Das medizinische Personal wusste davon Breno zufolge nichts. "Ich hatte deshalb aber zuletzt ein schlechtes Gewissen", bekannte der Fußballer. Schöpfer sagte aus, im Beipackzettel des Schlafpräparates werde von Alkoholkonsum abgeraten.

Plädoyers zunächst verschoben

Zu dem ursprünglich geplanten Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist es am Dienstag nicht gekommen. Grund dafür war unter anderem ein Beweisantrag der Verteidigung Brenos, auf den hin am Mittwochmorgen (4. Juli, 8.30 Uhr) zunächst ein weiterer Zeuge zum psychologischen Zustand des Angeklagten in der Tatnacht gehört werden soll.

Auch das psychiatrische Gutachten steht noch aus. Der Prozess ist zunächst bis Mitte Juli terminiert.

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