Wann genau der Gang vor das Bundesgericht stattfindet, ist noch unklar. Der Verein muss die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor der Einspruch Frankfurter wiederum innerhalb von 14 Tagen begründet werden muss.
Die Frankfurter drängen ihrerseits jedoch auf eine schnelle Entscheidung der nächsten Instanz. "Wir werden für unseren Teil die Fristen schon aus Gründen der Planungssicherheit bestimmt nicht voll ausreizen", erklärte Hellmann.
Das Sportgericht hatte am Freitag den vom Kontrollausschuss geforderten Teilausschluss von Fans im ersten Heimspiel der Frankfurter gegen Bayer Leverkusen bestätigt. Der Klub darf insgesamt nur 20.000 Sitzplatzkarten verkaufen und soll 50.000 Euro Strafe zahlen, weil Anhänger in der vergangenen Zweitligasaison mehrfach negativ aufgefallen waren.
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