Dies teilte der DFB mit. Während in den Fällen Bremen und Augsburg das Abbrennen von Pyrotechnik und Bengalischer Feuer geahndet wurde, kam beim HSV erschwerend hinzu, dass im Heimspiel am 8. April gegen Bayer Leverkusen kurz vor Schluss zwei Personen auf das Spielfeld gestürmt waren.
Alle drei Klubs haben den Urteilen zugestimmt. Diese sind damit rechtskräftig.
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