Im Fall der Rheinhessen ahndete das Gericht einen mangelnden Ordnungsdienst beim Spiel gegen 1899 Hoffenheim, in dem ein Zuschauer aus dem Mainzer Fanblock auf den Platz gelangt war. Die Hamburger werden aufgrund von unsportlichem Verhalten des eigenen Anhangs bestraft. Dieser hatte im Ligaspiel gegen Dynamo Dresden Papierrollen aufs Spielfeld geworfen und im DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart Pyrotechnik abgebrannt. Beide Vereine stimmten dem Urteil zu.
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