Wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes den Bundesligisten FC Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt.
In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart (2:1) am 25. August war ein Zuschauer während einer Spielunterbrechung auf das Feld gelaufen.