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24. September 201301:55
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Wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst hat das DFB-Sportgericht den FC Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt.
Wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes den Bundesligisten FC Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt.
In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart (2:1) am 25. August war ein Zuschauer während einer Spielunterbrechung auf das Feld gelaufen.
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