Der Stadionbesucher hatte an besagtem Spieltag nach dem Tor zum zwischenzeitlichen 4:1 durch Robert Lewandowski, auf einem Zaun stehend die rechtsextreme Geste gezeigt und wurde zweifelsfrei identifiziert.
Der BVB setzte die gemäß den Regularien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) maximal mögliche Dauer eines bundesweiten Stadionverbots fest. Das Stadionverbot gilt somit bis zum 30. Juni 2017.
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