Dieses Ansinnen wies das Gericht am Dienstag jedoch zurück, da sich der 33-Jährige vertraglich verpflichtet habe, am Training der derzeit in der Regionalliga Nordost spielenden Mannschaft teilzunehmen. Gegen den Beschluss kann Kluge noch Rechtsmittel einlegen.
Im Fall des ebenfalls in die zweite Mannschaft abgeschobenen Innenverteidigers Maik Franz setzte das Arbeitsgericht dagegen einen Termin (3. März) für eine mündliche Verhandlung an. Franz hatte sich ebenfalls mit einem Antrag auf einstweiliger Verfügung gegen die Entscheidung der Klubs gewehrt.
Peer Kluge im Steckbrief