Bei der Verlesung der Anklageschrift am Montag hielt Staatsanwalt Achim von Engel dem Präsidenten von Bayern München vor, in insgesamt sieben Fällen 33,5 Millionen Euro aus Kapitalerträgen, Veräußerungsgewinnen und Sonstigem nicht beim Finanzamt angegeben zu haben. Dadurch habe sich eine Steuerersparnis von 3,545 Millionen ergeben. Darüber hinaus habe Hoeneß rechtswidrig Verlustvorträge von 5,5 Millionen Euro erhalten.