Teile der Braunschweiger Anhänger hatten gewaltsam versucht ins Stadion zu gelangen, später wurde Pyrotechnik abgebrannt.
Darüber hinaus wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 20.000 Euro in "die Verbesserung der infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Abläufe" im Gästesektor des Eintracht-Stadions zu investieren. Diese Maßnahmen muss der Klub dem DFB-Sportgericht bis zum 30. September nachweisen.
Die Eintracht kann innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung beantragen.
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