In jenen Bereichen der Nordtribüne stehen die treuesten Anhänger - aber offensichtlich auch die problematischsten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Der "Teilausschluss der Öffentlichkeit" wurde für elf Monate zur Bewährung ausgesetzt, vollzogen würde er, wenn das Sportgericht einen "schwerwiegenden Wiederholungsfall" erkennt.
Zu dem Urteil geführt hatten Szenen aus zwei Spielen: Am 22. Februar 2014 im Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig waren aus den genannten Blöcken bei einem Eckball der Gäste Feuerzeuge in den Innenraum geworfen worden.
Einen Monat später im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart (26. März) wurden in jenem Bereich zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt.
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