In der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 14. September 2013 war bei einem Eckball ein Bierbecher aus dem Leverkusener Block in Richtung eines VfL-Profis geworfen worden. Der Verein hat der Strafe von 5000 Euro zugestimmt, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der FSV Mainz muss mit 22.000 Euro deutlich mehr zahlen. Im Heimspiel gegen Absteiger Eintracht Braunschweig am 25. März waren im Mainzer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt worden, es kam zu einer starken Rauchentwicklung.
Freiburg muss 5000 Euro an den DFB überweisen, weil im Heimspiel gegen Hertha BSC (1:1) aus dem Freiburger Zuschauerblock Gegenstände in den Berliner Strafraum geworfen worden waren. Zudem wurden beim Gastspiel bei Hannover 96 im Mai (2:3) Böller von SC-Anhängern gezündet.
Der VfR Aalen muss 6000 Euro zahlen. In den Duellen mit dem VfL Bochum (0:2) und dem FSV Frankfurt (2:1) waren aus dem Zuschauerbereich Gegenstände in den Innenraum des Stadions geflogen.
Zur Zahlung des gleichen Betrags wurde auch Energie Cottbus verurteilt. Grund für die Strafe ist das Abbrennen bengalischer Feuer während des Spiels gegen den FC St. Pauli am 17. April (1:1) im Cottbuser Zuschauerblock. Darüber hinaus wurde wenige Minuten nach Spielende ein Böller von einem Cottbuser Zuschauer gezündet.
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