Das bestätigte Staatsanwalt Daniel Vollmert den Ruhr Nachrichten.
Die Vorwürfe einer Körperverletzung durch Großkreutz konnten angeblich nicht erhärtet werden. Die Staatsanwalt bewertete den Fall schließlich als Bagatelle. "Wir haben kein besonderes öffentliches Interesse festgestellt", wird Vollmert zitiert.
Das angebliche Opfer des Döner-Wurfs müsste Großkreutz nun also auf eigene Initiative auf dem Weg der Privatklage vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verklagen. Beim zuständigen Amtsgericht Köln ist jedoch bisher keine Klage eingegangen. Dazu Staatsanwalt Vollmert: "Das ist theoretisch möglich. In der Praxis habe ich das noch nie erlebt."
Vonseiten des Managements von Großkreutz ist die Sache laut den Ruhr Nachrichten erledigt. An eine Gegenklage gegen den Mann aus Niedersachsen denke man nicht, so Berater Konstantin Liolios: "Das Thema ist für uns abgeschlossen."
Anfang Mai hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt. Großkreutz wurde beschuldigt, dem Mann in Köln einen Döner ins Gesicht geworfen zu haben. Es folgte eine Anzeige. Großkreutz berichtete indes, er habe den Döner lediglich auf den Boden geworfen, nachdem er beleidigt worden war.
Kevin Großkreutz im Steckbrief