Wie die Hanseaten auf ihrer Homepage bekannt gaben, geschieht dies aufgrund "wiederholter Verstöße gegen ihm obliegende Loyalitätspflichten", so habe man über die Rechtsanwälte des Vereins eine außerordentliche Kündigung erlangt.
Noch Anfang September 2014 hatten sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Kreuzer stand demnach eine Abfingung von 800.000 Euro zu. Ebenso behielt er Privilegien wie einen eigenen Dienstwagen, eine Tankkarte und ein Diensthandy.
Somit ist der HSV nicht weiter verpflichtet, diesen Service, sowie die Abfindung zu leisten. Kreuzer wären sie bis zum ursprünglichen Vertragsende 2016, bzw. bis zu einem neuen Engagement bei einem anderen Klub garantiert gewesen. Weitere Informationen wollte der Klub "aus Respekt gegenüber Herrn Kreuzer nicht erteilen."
Alles zum HSV