"Sobald die Kammer hierüber befunden hat, wird das Verfahren entweder verwiesen, oder aber zur Güteverhandlung terminiert", hieß es in der Mitteilung. Am 15. Januar 2015 will das Arbeitsgericht über die Zulässigkeit des Rechtsweges entscheiden.
Der HSV hatte Kreuzer im Juni 2013 unter Vertrag genommen. Am 14. Juli dieses Jahres war der Ex-Profi vom neuen Vorstandsvorsitzenden Dietmar Beiersdorfer von seiner Tätigkeit freigestellt worden. Der danach erzielte Vergleich ist durch eine fristlose Kündigung hinfällig geworden.
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