Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bleibt dem wegen Steuerhinterziehung inhaftierten Hoeneß damit ein weiterer Auftritt vor Gericht als Zeuge erspart. Bereits am Dienstag und damit zwei Tage früher als zunächst erwartet soll das Urteil in dem Prozess vor dem Landgericht München II fallen.
Kurz vor dem Haftantritt von Hoeneß hatte der wegen versuchter Erpressung Angeklagte einen Erpresserbrief an Hoeneß' Privatadresse gesendet. Darin drohte er, dass ohne die Zahlung die dreieinhalbjährige Haftzeit für Hoeneß "kein Zuckerschlecken" sein werde.
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