Hopp umgeht damit auch die sogenannte "50+1"-Regel, die eigentlich eine Stimmenmehrheit beim Mutterverein vorsieht. Zur Wirksamkeit der von der DFL erlassenen Genehmigung bedarf es jedoch noch einer Bestätigung durch das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).
Maßgeblich für die Bewertung des Hoffenheimer Antrags war das jahrelange finanzielle Engagement des SAP-Gründers Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball der Kraichgauer. Denn Ausnahmen erlässt die DFL auf Antrag nur in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat".
1899 Hoffenheim begrüßte die Entscheidung der DFL. "Dietmar Hopp erfüllt beispielhaft die Kriterien, die in den Satzungen und Ordnungen von Ligaverband und DFL für die Erteilung einer Ausnahmeregelung zur 50+1-Regel aufgestellt sind", sagte Präsident Peter Hofmann und fügte an: "Er hat mit diesem Engagement Maßstäbe gesetzt und Einzigartiges geschaffen."
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