Bei "dfb.de" sagte er zudem: "Die geänderten DFB-Bestimmungen müssen also vor Beginn der Rückrunde in den Lizenzligen und der 3. Liga in Kraft getreten sein."
Der neue Code enthält verschärfte Sanktionen. Bei absichtlichem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen gilt für Athleten eine Regelsperre von vier Jahren.
Im Zuge der Kronzeugenregelung kann die NADA die Sperre durch ein rechtzeitiges und umfassendes Geständnis reduzieren. Die Veröffentlichung der Sperre ist zwingender Bestandteil. Die Verjährungsfrist wurde von acht auf zehn Jahre verlängert.
NADA organisiert künftig die Kontrollen
Der neue Code regelt auch, dass alle Wettkampfkontrollen durch die NADA organisiert und durchgeführt werden. Ziel ist ein einheitliches System von Trainings- und Wettkampfkontrollen in Deutschland, wie es in anderen Ländern längst üblich ist. Auch hier will der Fußball nicht außen vor sein.
"Unsere Verhandlungen mit der NADA zur Übernahme der bislang vom DFB durchgeführten Wettkampfkontrollen sind auf einem guten Weg, sodass wir davon ausgehen, dass diese Kontrollen mit Beginn der Spielzeit 2015/16 von der NADA durchgeführt werden können", sagte Koch: "Wichtig ist, dass das anerkannt hohe Niveau der Wettkampfkontrollen - der DFB setzt hierfür ausschließlich approbierte Ärzte ein - auch nach der Übernahme bestehen bleibt."
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