Hertha muss 20.000 Euro zahlen

SID
Einige Fans der Hertha hatten vor dem DFB-Pokalspiel mit pyrotechnischen Gegenständen hantiert
© getty

Das Fehlverhalten seiner Fans kommt Hertha BSC teuer zu stehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Berliner für Vorfälle unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei Arminia Bielefeld am 28. Oktober 2014 (2:4 i.E.) zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

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Im Berliner Zuschauerbereich waren sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Ein Bengalo flog auf das Spielfeld, wodurch die Begegnung erst mit einer Verspätung von etwa einer halben Minute begann. Zudem wurde in der 75. Minute ein gutes Dutzend Bengalfackeln abgebrannt.

Der Verein hat die Möglichkeit, binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen.

Auch Aalen verurteilt

VfR Aalen muss wegen Verfehlungen seiner Fans eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro bezahlen. Das beschloss das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

Im Auswärtsspiel beim 1. FC Heidenheim am 5. Dezember 2014 (1:0) waren im Gästeblock pyrotechnische Gegenstände gezündet worden, im Heimspiel gegen RB Leipzig am 17. Dezember (0:0) war während einer Spielunterbrechung ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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