Hopp würde somit von der Ausnahme der "50+1"-Regel, die eigentlich eine Stimmenmehrheit beim Mutterverein vorsieht, Gebrauch machen.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte dem Milliardär, der mittlerweile über 350 Millionen Euro in den Klub investiert hat, die Ausnahmegenehmigung Mitte Dezember erteilt. Sie gilt ab dem 1. Juli. Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mittlerweile zugestimmt.
"Der Vorstand schlägt vor, Herrn Dietmar Hopp auf dessen Wunsch einen seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung bei bzw. an der TSG GmbH entsprechenden Einfluss in der Gesellschafterversammlung der TSG GmbH einzuräumen", heißt es im Tagesordnungspunkt 6.2. der Versammlung.
Im Klartext heißt das, dass Hopp nun auch ganz offiziell bei der Fußball-Spielbetriebs GmbH das Sagen haben soll. Bisher hat der Verein getreu der "50+1"-Regel die Mehrheit in der Gesellschafterversammlung der GmbH, obwohl er nur vier Prozent (100.000) Euro des Stammkapitals hält. Hopp dagegen ist mit 96 Prozent (2,4 Millionen Euro) beteiligt.
Alleinherrscher bei den Profis?
Falls die Mitglieder dem Vorschlag des Vorstand folgen, würden die Stimmrechte "zukünftig der prozentualen vermögensrechtlichen Beteiligung des jeweiligen Gesellschafters am Stammkapital" entsprechen.
Sollte die Satzung in diesem Sinn geändert werden, wäre Hopp mehr oder weniger der Alleinherrscher bei den Profis. Da ohne die Zustimmung des 74-Jährigen bei der TSG aber ohnehin nichts Wichtiges beschlossen wird, wäre das lediglich die Legalisierung der gängigen Praxis.
Maßgeblich für die DFL-Ausnahmeregelung war das jahrelange finanzielle Engagement des SAP-Gründers Hopp sowohl für den Profi- als auch den Amateurfußball der Kraichgauer. Ausnahmen erlässt die DFL auf Antrag nur in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat".
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