Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag.
In der Nachspielzeit gegen Frankfurt (4:2) war Wimmer wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden. Den fälligen Foulelfmeter hatte Frankfurts Torjäger Alexander Meier zum Endstand verwandelt.
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Wie schon zuletzt hatte das Sportgericht daraufhin nur ein Spiel Sperre für den Profi verhängt, der von einer Dreifachbestrafung (Elfmeter, Rote Karte und Sperre) betroffen ist.
Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist damit rechtskräftig.
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