Diesmal wurde insbesondere der Einsatz von Pyrotechnik beim Punktspiel bei Hertha BSC (0:0) am 33. Spieltag der abgelaufenen Saison geahndet. Dazu kamen noch drei weitere Delikte.
Das Sportgericht berücksichtigte laut der Eintracht bei seinem Urteil sogar "in erheblichem Maße die erfolgreichen Ermittlungsarbeiten von Eintracht Frankfurt im Zusammenhang mit den Vorfällen".
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