Geahndet wurden zwei Fälle: In der Nachspielzeit des Heimspiels gegen Hertha BSC am 28. September 2014 (1:0) wurde aus dem Fanblock ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, der wenige Meter neben dem zweiten Schiedsrichter-Assistenten landete.
Zudem war im Auswärtsspiel bei Borussia Mönchengladbach am 23. Mai 2015 (3:1) im Gästeblock ein Rauchkörper gezündet worden. Der FCA hat dem Urteil zugestimmt.
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