Wie die Rheinhessen über ihren Rechtsanwalt Johan-Michel Menke am Samstag mitteilen ließen, wird die Verhandlung über die Berufung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz am 17. Februar 2016 stattfinden.
Müller hatte am 19. März dieses Jahres einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Der 37-Jährige hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt - und Recht bekommen. Mainz hatte daraufhin Berufung eingelegt.
Heinz Müller im Steckbrief