Das DFB-Sportgericht sah unsportliches Verhalten der VfB-Anhänger in zwei Fällen als erwiesen an: Vor dem Bundesligaspiel gegen Werder Bremen (12. April) brannten VfB-Fans bengalische Feuer ab und zündeten Rauchbomben, während der Begegnung beim SC Paderborn (23. Mai) kam ebenfalls "massiv Pyrotechnik" zum Einsatz. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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