Bis zu 45.000 Euro der Gesamtstrafe kann der Klub dabei für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" aufwenden, muss diese dem DFB jedoch bis Ende 2015 nachweisen. Zur Durchsetzung des Verbots von Fahnen und Transparenten muss der Verein zudem mindestens 30 qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.
Der DFB begründete die Auflagen damit, dass Dortmunder Zuschauer großflächige Zaun- und Blockfahnen zuletzt benutzt hätten, um dahinter unbemerkt Pyrotechnik zu zünden.
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Dies sei unter anderem beim DFB-Pokal-Endspiel in Berlin gegen den VfL Wolfsburg, während des Achtelfinals bei Dynamo Dresden, sowie während der Bundesliga-Partien bei Hannover 96 und bei 1899 Hoffenheim geschehen. Beim Gastspiel in Sinsheim hatten die Dortmunder zudem ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.
Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer vor und während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayern München mehrmals Gegenstände in Richtung der gegnerischen Spieler.
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