Die neuerlichen Untersuchungen gegen Reus waren kurz vor Weihnachten 2014 aufgrund von "einigen Eingaben aus der Bevölkerung", wie Sprecherin Barbara Vogelsang von der Dortmunder Staatsanwaltschaft damals sagte, eingeleitet worden.
Offenbar jedoch befand sich der inzwischen 26-Jährige mindestens bei einem gemeldeten Vorfall entgegen einer von den angeblich rund ein Dutzend belastenden Zeugenaussagen zum fraglichen Zeitpunkt auf einer Reise mit der deutschen Nationalmannschaft.
Unmittelbar vor Eröffnung des zweiten Verfahrens am 19. Dezember des vergangenen Jahres war Reus wegen des gleichen Deliktes mit einem Strafbefehl in Höhe von 540.000 Euro belangt worden. Der Ex-Gladbacher hatte seit September 2011 insgesamt fünf Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen, ohne jedoch überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
Kontrolle führt zu Ermittlungen
Trotz der Knöllchen war der Polizei bei der Bearbeitung der Fälle offensichtlich nicht aufgefallen, dass der BVB-Profi gar keinen Führerschein besitzt. Erst bei einer Kontrolle am Dortmunder Trainingsgelände hatte Reus keine Fahrerlaubnis vorlegen können.
Für den Abschluss des zweiten Verfahrens wartet die Staatsanwaltschaft laut Bild lediglich noch auf den Eingang von Fragebögen zweier Ex-Dortmunder. Wen von den früheren Reus-Kollegen die Beamten zu den gemeldeten Vorgängen befragt hat, ist nicht bekannt. Neue Erkenntnisse sollen die Ermittler allerdings nicht mehr erwarten.
Marco Reus im Steckbrief