Das Sportgericht des DFB hat den fünfmaligen deutschen Meister wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 12.000 Euro Strafe belegt.
Im Stuttgarter Zuschauerblock waren während des DFB-Pokal-Spiels bei Holstein Kiel am 8. August (1:2) mehrmals Bengalische Feuer gezündet worden.
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Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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