Die Kammer werde nun "nach Anhörung des Verurteilten zu entscheiden haben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen", so das Gericht weiter.
Bei der Entscheidung seien "namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen".
Bereits Anfang November hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Michael Nesselhauf, Medienanwalt von Hoeneß aus Hamburg, hatte der Nachrichtenagentur AFP den Bericht bestätigt.
Hoeneß seit Juni 2014 in Haft
Hoeneß war wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 hatte er seine Haftstrafe angetreten.
Nach Angaben der Bild-Zeitung hat Hoeneß bereits seine hinterzogenen Steuern samt Zinsen in Höhe von rund 50 Millionen Euro an das Finanzamt Miesbach zurückgezahlt.
Seit Anfang des Jahres ist der frühere Manager Freigänger und arbeitet in der Nachwuchs-Abteilung des FC Bayern. Fünf Nächte in der Woche muss er nach wie vor im Freigängerhaus in Rothenfeld verbringen.
Dorthin war er von der Justizvollzugsanstalt Landsberg/Lech verlegt worden. Über Weihnachten darf Hoeneß drei Tage nach Hause.