Das Sportgericht des DFB ahndete die Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels bei Erzgebirge Aue und der Ligapartie gegen Darmstadt 98 mit zwei Spielen ohne einen Teil der Zuschauer sowie einer weiteren Partie auf Bewährung.
Zudem wird ein Strafe in Höhe von 75.000 Euro fällig, von der die Hessen 25.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Eine weitere Auflage ist das Verbot für die Frankfurter Anhänger, bis Ende der laufenden Saison bei Heim- und Auswärtsspielen Choreographien durchzuführen und Blockfahnen zu verwenden.
Konkret von den Zuschauerausschlüssen betroffen sind die beiden Bundesligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 6. Februar 2016 und bei Darmstadt 98 am 32. Spieltag (29./30. April 2016). Im Heimspiel gegen Stuttgart muss der Fan-Stehplatzbereich 40 leer und geschlossen bleiben, das Auswärtsspiel in Darmstadt muss unter Ausschluss der Frankfurter Anhänger ausgetragen werden. Die Eintracht muss Darmstadt dabei den entstehenden Einnahmeausfall ersetzen.
Weiterer Fan-Ausschluss auf Bewährung
Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls der Fan-Stehplatzbereich 40 geschlossen bleiben müsste, wird bis zum 6. Dezember 2016 zur Bewährung ausgesetzt.
Vor und während des Pokalspiels in Aue waren im Frankfurter Zuschauerblock vermehrt pyrotechnische Gegenstände angezündet worden. Schon unmittelbar vor Beginn der Partie gegen Darmstadt war es im Frankfurter Zuschauerblock zu vermehrtem Abbrennen von Pyrotechnik gekommen, was im Schutz größerer Banner geschah, die Teil einer Choreographie waren.
Gegen Ende des Spiels brannten im Frankfurter Zuschauerblock zahlreiche Darmstadt-Fanfahnen und Bengalische Feuer, außerdem wurde ein Knallkörper auf Spielfeld geworfen. Daraufhin erfolgte eine etwa zweieinhalbminütige Spielunterbrechung. Nach Schlusspfiff waren mehrere vermummte Personen in den Innenraum gelangt. Eine Polizeikette verhinderte Schlimmeres. Das DFB-Urteil ist rechtskräftig.
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