Der 26-Jährige hatte am Sonntag im Punktspiel bei Borussia Dortmund (1:3) nach einem Foul an Pierre-Emerick Aubameyang die Rote Karte gesehen, gegen die vom Sportgericht des DFB verhängte Sperre hatten die Kraichgauer zunächst Einspruch eingelegt.
"Es ist eine sehr harte Strafe für dieses Foul. Leider haben wir keine Wahl und müssen das Urteil akzeptieren. Das Problem ist in diesem Fall nicht die harte, aber wohl regelkonforme Entscheidung des Schiedsrichters oder die Auslegung, sondern die Regel an sich, die keinen Ermessensspielraum zulässt", sagte Sportdirektor Alexander Rosen.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht für einen "Fußangriff von hinten" eine Sperre von mindestens drei Spielen vor.
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