"No-Single-Buyer-Rule" für TV-Rechte

SID
Die neue Regel gilt für die kommende Rechteperiode 2017/18 bis 2020/2021
© getty

Die DFL darf ihre milliardenschweren Rechte an Live-Spielen nicht mehr allein an einen einzelnen Bieter vergeben. Das teilte das Bundeskartellamt am Montag mit. Was sich für den Fan vor dem Fernseher tatsächlich ändert, bleibt aber offen.

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Schluss mit "Alle Spiele, alle Tore" bei nur einem Anbieter: Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für den milliardenschweren TV-Poker der DFL gegeben und dabei das Monopol des Abo-Senders Sky gekippt. Allerdings ist die künftig vorgeschriebene No-Single-Buyer-Rule, nach der die Live-Rechte nicht komplett an einen Bieter gehen dürfen, ein Kompromiss - für den Fan vor dem Fernseher könnte sich nur etwas ändern, wenn er zum Laptop, Handy oder Tablet greift.

"Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb, insbesondere der von internetbasierten Angeboten, beschränkt wird", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Montag. Die DFL kündigte an, am Dienstag über die Ausschreibung der nationalen Medienrechte informieren zu wollen. Zusammen mit dem Geld für die Auslandsrechte erhoffen sich die Liga-Macher für die Rechteperiode 2017/18 bis 2020/21 einen Erlös, der mindestens sehr nahe an die Eine-Milliarde-Euro-Grenze kommt.

Es gibt verschiedene Pakete

Konkret werden die Interessenten auf verschiedene Pakete des dann aufgeteilten Spieltages bieten können. Beispielsweise könnte ein Paket das Top-Spiel am Samstag umfassen, das dann auf TV-Sender A läuft. Die verbleibenden Partien könnten dann auf Sender B live übertragen werden. Für Sky, wo der Fußball das unumstrittene Zugpferd ist, wäre das ein herber Rückschlag.

Tritt dieses erste Szenario aber nicht ein, und nur ein Sender bietet für alle Pakete des Live-Spieltages der Bundesliga im TV, greift die "Online-Lösung", mit der ein Konkurrenzangebot mit ausgewählten Spielen (von insgesamt 306) im Internet geschaffen werden soll. Der Markteinstieg für neue Rechteinhaber, beispielsweise US-Riese Amazon, scheint so deutlich einfacher.

Die Bonner Wettbewerbshüter sehen es "angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig, je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind, zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden". Was attraktiv heißt, blieb zunächst offen.

"Starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens"

Dass nicht ein noch strengeres Alleinerwerbsverbot vorgeschrieben wurde, das zum Beispiel die Live-Übertagung im TV auf mindestens zwei Sendern zwingend vorschreibt, liegt laut Kartellamt an der "relativ starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung". Derzeit ist die ARD mit ihrer Sportschau eine Institution - die allerdings durch die Konkurrenz von RTL und US-Medienriesen Discovery wackelt.

Zum Abo-Wirrwarr müsse es aber nicht zwangsläufig kommen, meint das Kartellamt. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeige, dass sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen können. Wirklich fanfreundlich sind die verschiedenen Modelle wie in England allerdings nicht.

In der englischen Premier League hatte der Konkurrenzkampf zwischen zwei Pay-TV-Sender zu einem Mega-Vertrag geführt, der den Klubs ab der kommenden Saison 3,2 Milliarden Euro pro Spielzeit einbringt. In Deutschland sind es in der kommenden Saison 673 Millionen aus der nationalen und 162 Millionen aus der Auslandsvermarktung.

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