Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder erklärte allerdings, dass es noch keinen Termin für eine Verhandlung gebe. Außerdem sei eine außergerichtliche Einigung "immer bis zur letzten Sekunde möglich." Die letzte Instanz nach dem BAG ist der EuGH.
Die Gefahr einer Revolution im Transfersystem schien am 17. Februar gebannt. Damals hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich bestätigt und damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015 gekippt.
Tuchel schmiss Müller raus
In der Urteilsbegründung wies das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass Fußballprofis wegen der "Eigenart ihrer Arbeitsleistung" nicht mit normalen Arbeitgebern zu vergleichen seien.
Müller hatte gegen Mainz geklagt, weil er trotz der Verlängerung seines Vertrags im Jahr 2012 um zwei Jahre vom damaligen Trainer Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.
Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm schon vom Arbeitsgericht nicht zugesprochen worden. Dies hatte das Landesarbeitsgericht bestätigt.
Heinz Müller im Steckbrief