Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2017, bis zu 40.000 Euro der Geldstrafe kann der Verein zudem für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Unmittelbar vor dem Spiel am 1. März in Hannover (4:0) waren aus dem Wolfsburger Fanblock mehrere Leuchtraketen abgeschossen worden, eine davon schlug genau unter dem Dach der Hannoveraner Reservebank ein. Der VfL hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
"Ein derart hohes Strafmaß wurde bislang noch nie gegen den VfL Wolfsburg verhängt. Gleichwohl wurden die Reaktionen und getroffenen Maßnahmen seitens des Netzwerkes Wolfsburg von der Sportgerichtsbarkeit sehr positiv bewertet", sagte VfL-Geschäftsführer Thomas Röttgermann: "Wir konnten dem DFB schlüssig darlegen, dass es eine so krasse Verfehlung einer Minderheit von Fans bis dato nicht gegeben hatte und zukünftig auch nicht mehr geben soll."
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