Zuletzt waren im Relegations-Rückspiel der Hessen Ende Mai beim 1. FC Nürnberg (1:0) Bengalos und Böller im Frankfurter Block gezündet worden. Die Eintracht ist Wiederholungstäter: Bereits in der abgelaufenen Saison war der deutsche Meister von 1959 vom DFB-Sportgericht mit zwei Zuschauerausschlüssen bestraft worden.
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Außerdem läuft noch eine Bewährungsfrist bis zum 6. Dezember 2016. Klub-Vorstand Axel Hellmann hatte immer wieder betont, dass er "Kollektivstrafen für generell ungeeignet" halte. Die Frankfurter streben offenbar eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht des DFB an.