Bis zu 30.000 Euro kann der BVB für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Zudem muss der Klub ein Bundesliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Fans austragen, falls es innerhalb der Bewährungszeit (31. Mai 2017) zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Die Borussia im Steckbrief