Damit entschied sich das Amtsgericht Minden auch gegen eine juristische Strafe.
Im Januar des vergangenen Jahres war das Fahrzeug, in dem sich der belgische Nationalspieler befand, aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit von der A2 abgekommen.
Malanda war unterwegs nach Wolfsburg. Am nächsten Tag wäre er mit den Profis des VfL ins Trainingslager nach Südafrika gereist.