Die Klage gegen den Gebührenbescheid der Stadt hatte die DFL am 26. April eingereicht.
Konkret geht es um den Bescheid vom August des vergangenen Jahres. Darin stellt die Stadt Bremen der DFL eine Rechnung in Höhe 425.718,11 Euro. Die Forderung bezieht sich auf das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 (1:0). Der Stadtstaat hatte zuvor beschlossen, den Mehraufwand für sogenannte "Risikospiele" nicht mehr selbst zu bezahlen.
Auch für die Partie zwischen Werder und Borussia Mönchengladbach vom 16. Mai des vergangenen Jahres (0:2) wurden der DFL Kosten in Höhe von 227.458,03 Euro in Rechnung gestellt.
Droht eine Hängepartie?
Die DFL bezieht sich in ihrer Klage auf den ersten Bescheid, den sie für "rechtswidrig" hält. "Die Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, durch Gebühren, bedarf einer besonderen Rechtfertigung", schreibt die DFL: "Eine solche ist für die Heranziehung der Fußballvereine und -verbände für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen aus Sicht der DFL nicht gegeben."
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Darüber hinaus hält die DFL "die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Bremer Vorschrift in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig, weil sie unter anderem zu unbestimmt ist und gegen Grundrechte verstößt".
Die juristische Auseinandersetzung in dem Musterprozess könnte sich lange hinziehen. Die DFL, die einen Präzedenzfall verhindern möchte, hat bereits mehrfach angekündigt, zur Not durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Die Bremer Innenbehörde will die Gebühren erst eintreiben, wenn ein letztinstanzliches Urteil gefällt worden ist.
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