"Da der FC Schalke 04 seine Profi-Abteilung nicht ausgegliedert hat, kann es durchaus passieren, dass der Druck auf das Registergericht Gelsenkirchen, die Strukturen des Vereins zu überprüfen, aktuell wachsen wird", erklärte der Hamburger Rechtsanwalt Thomas Durchlaub.
Hintergrund: In Deutschland dürfen Vereine laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§21) nur minimal Geld verdienen und müssen zudem ideell organisiert sein. Dementsprechend könnte im Fall der Königsblauen eine Verfehlung gegen die Rechtsform vorliegen.
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Auf Schalke selbst möchte man das Thema jedoch nicht zu hoch hängen. "Es wird keine Löschung geben", beruhigte Vorstandsmitglied Peter Peters.
Zuversicht dürfte ihm auch die Causa FC Bayern München geben. Der Professor Lars Leuschner hatte im August eine Löschung des deutschen Rekordmeisters aus dem Vereinsregister angeregt. Der Antrag wurde vom Amtsgericht München abgelehnt.
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