DAndreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden. Allerdings hat die Umstrukturierung innerhalb der 'Zur Mühlen-Gruppe' dazu geführt, dass ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder nicht mehr durchgesetzt werden kann."
Tönnies hatte die beiden Unternehmen aus dem Handelsregister löschen lassen, um sich den Bußgeldern zu entziehen. Weil die juristischen Personen nicht mehr existieren, können die Bußgeldbescheide nicht mehr eingetrieben werden.