Die Hessen waren damals wegen der Ausschreitungen einiger Anhänger im Erstrundenspiel des DFB-Pokals beim 1. FC Magdeburg (1:1 n.V., 4:3 i.E.) zudem zusätzlich mit einem Zuschauer-Teilausschluss bei zwei Bundesliga-Heimspielen im Oktober belegt worden.
"Es war zu befürchten, dass die Personalisierungsauflage den gewünschten Zweck der Erhöhung der Sicherheit bei Frankfurter Auswärtsspielen verfehlen könnte und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken höher sein könnten als der Nutzen der Maßnahme", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.
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Laut Lorenz hätten Eintracht-Anhänger die Auflage durch den Kauf nicht personalisierter Tickets aus dem Kontingent der gastgebenden Vereine umgehen können. Dies hätte zur Folge haben können, dass sich Anhänger beider Lager in denselben Blöcken aufgehalten hätten.
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