Das gab der Verein am Montag bekannt. Der entsprechende Strafantrag des Kontrollausschusses des DFB ist damit rechtskräftig. Gegen den VfL Wolfsburg am kommenden Samstag kommt die Sperrung der Südtribüne zum Tragen.
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Borussias Zustimmung basiere auch auf der Überzeugung, "dass es in der emotional noch immer aufgeladenen Atmosphäre derzeit weder möglich noch sinnvoll erscheint, eine inhaltliche Debatte über ein im juristischen Sinne 'angemessenes', 'erforderliches', 'verhältnismäßiges' oder 'weitsichtiges' Strafmaß zu führen", heißt es in der Pressemitteilung der Westfalen. Man sehe außerdem die Gefahr, "dass die Ablehnung des Strafantrages oder von Teilen seiner Inhalte durch den BVB als mangelnde Einsicht des Klubs in das krasse Fehlverhalten von Teilen der Fans fehlinterpretiert werden könnte. Dieser Eindruck wäre fatal!"
BVB zuletzt unter besonderer Beobachtung
Der Kontrollausschuss hatte ein Spiel Sperre der 25.000 Zuschauer fassenden Tribüne und 100.000 Euro Strafe beantragt, weil BVB-Fans vor dem Spiel gegen RB Leipzig (1:0) beleidigende Plakate präsentiert hatten. Während des Spiels bei 1899 Hoffenheim (2:2) seien zudem mehrmals Schmählieder gesungen worden, beim Hinspiel in Leipzig (0:1) monierte der Kontrollausschuss "ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block".
Ausdrücklich keine Auswirkungen hat die Sperre auf die juristische Verfolgung der Randalierer, die vor dem Spiel gegen RB am 4. Februar Steine und Flaschen auf Gästefans geworfen hatten. Zehn Personen wurden dabei vor dem Stadion verletzt.
Wegen früherer Zuschauerausschreitungen spielte der BVB zuletzt unter besonderer Beobachtung. Am 8. Juli 2016 war vom DFB-Sportgericht ein Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne auf Bewährung ausgesetzt worden. Diese Bewährung wird nun widerrufen. Der Oberrang wird aufgrund der jüngeren Vergehen gesperrt.
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