Die Vereine können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Erstentscheidung einlegen. Anfang Mai erfolgt die zweite DFL-Entscheidung, nach der fünf Tage bleiben, um erneut Beschwerde einzulegen.
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Anschließend findet die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über die zweite Beschwerde entscheidet. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Anfang Juni.
Die DFL überprüft satzungsgemäß "zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs" neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien.