Das Sportgericht des DFB ahndete in seinem Urteil zwei Fälle:
Im Achtelfinale des DFB-Pokals bei Hannover 96 (2:1) am 8. Februar 2017 hatten Fans Pyrotechnik gezündet, beim Bundesligaspiel zehn Tage später gegen den FC Ingolstadt 04 (0:2) war ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers geworfen worden.
Die Eintracht hat dem Urteil zugestimmt.
Alle News zu Eintracht Frankfurt