Die DFL hatte dagegen Klage erhoben. Bremen wird gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Grundsätzlich sollte in Bremen die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball für die aufkommenden Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen muss. Die Stadt Bremen sah hier den Liga-Verband in der Pflicht und erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz. Die Rechtswidrigkeit basiert laut Gericht auf der Berechnungsmethode der Mehrkosten. Hier äußerste die Vorsitzende Richterin Silke Benjes ernste Zweifel.
Zudem sei die Vorhersehbarkeit der Kosten problematisch. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Höhe einer Gebühr, die ein Veranstalter zu entrichten hat, für ihn hinreichend bestimmt vorhersehbar sein muss. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht offen.
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Konkret ging es in Bremen um das Gastspiel des Hamburger SV in Bremen am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden.
Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden geleistet haben. Bei einem normalen Bundesligaspiel sind etwa 200 bis 250 Polizisten vor Ort am Weserstadion. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL.