Dies teilte der DFB am Dienstag mit. Der DFB-Pokalfinalist hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Bis zu 20.000 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventative Maßnahmen verwenden. Darüber muss dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 Nachweis erbracht werden.