Sieg für Martin Kind im 50+1-Streit

SID
Martin Kind kämpft weiter um seine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel
© getty

Präsident Martin Kind hat im internen Streit um die Übernahme der Mehrheitsanteile bei Hannover 96 einen weiteren juristischen Etappensieg errungen. Wie die Niedersachsen am Mittwoch mitteilten, wies das Oberlandesgericht Celle die Beschwerden von zwei Vereinsmitgliedern gegen einen Beschluss des Landgerichts Hannover zurück.

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Das hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Kinds Vorstoß bei der DFL abgelehnt.

"Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts, die - wie bereits in der ersten Instanz beim Landgericht - die Entscheidungsprozesse unserer Gremien bestätigt", sagte Kind: "Wir werden die getroffenen Beschlüsse im Sinne von Hannover 96 verantwortungsbewusst und konsequent umsetzen."

Die beiden Mitglieder hatten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, die Hannover 96 verbieten sollte, bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) uneingeschränkt einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel zu stellen. Die umfassende Geschäftsführung obliege dem Vorstand und nicht der Mitgliederversammlung, teilte das OLG mit.

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