Borussia Dortmund muss keine Provision an Spielervermittler Carlos Arino zahlen. Der Kläger und sein Anwalt Umut Schleyer zogen die Berufung im Rechtsstreit rund um den Wechsel des Bundesliga-Torschützenkönigs Pierre-Emerick Aubameyang von AS Saint-Étienne zu Borussia Dortmund im Jahr 2013 zurück. Das verkündete Schleyer vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
"Wir sehen uns natürlich in unserer Auffassung und Position bestätigt", sagte BVB-Sportdirektor Michael Zorc, der, wie auch Aubameyang, persönlich anwesend war. Arino hatte zehn Prozent des Bruttosalärs gefordert, weil er entscheidend an den Verhandlungen beteiligt gewesen sei.
Vor Gericht forderte Arino zunächst die Offenlegung des Gehalts des Bundesliga-Stürmers. Die Dortmunder wiesen dagegen darauf hin, dass einzig Aubameyangs Vater Pierre die Verhandlungen geführt und daher die volle Provision kassiert habe. Das Dortmunder Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, Arino hatte daraufhin Berufung eingelegt.
Für die Verhandlung vor dem OLG Hamm hatte Kläger Arino seinen langjährigen Geschäftspartner Heraldo Gonzalez Amado als Zeugen geladen. Dieser konnte jedoch keinen Nachweis über tatsächliche Verbindungen mit Aubameyang oder dem BVB liefern, stattdessen verstrickte er sich in widersprüchliche Aussagen.
"Aufgrund meiner Berufserfahrung habe ich schnell erkannt, dass der Zeuge nicht glaubhaft ist und die ihm gestellten Fragen nicht klar und präzise beantworten konnte", sagte Schleyer. "Mein Mandat ist beweisbelastet, konnte den Zahlungsanspruch aber nicht belegen."
Nach der Zurückziehung der Berufung mussten Aubameyang und Zorc nicht mehr aussagen. "Dass die Klägerseite nach ihrem ersten Zeugen die Berufung zurückgenommen hat, ist eigentlich selbsterklärend", sagte Zorc nach der Verhandlung.