Die Vereine haben zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
In der 89. Minute der Zweitligapartie zwischen Bielefeld und dem VfL Bochum (2:0) am dritten Spieltag war ein Zuschauer auf das Spielfeld gerannt. Daraufhin musste die Begegnung für rund eine halbe Minute unterbrochen werden.
Stuttgart wurde wegen eines Vorfalls aus der 1. Runde des DFB-Pokals bei Energie Cottbus (4:3 i.E.) belangt. In der 95. Minute war bei einem Eckstoß der Gastgeber ein Feuerzeug aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung des Schützen geworfen worden.
Der MSV muss ebenfalls für einen Vorfall aus der ersten Pokalrunde zahlen. In der 78. Minute gegen den 1. FC Nürnberg (1:2) waren mehrere Bierbecher und ein Feuerzeug aus dem Duisburger Block auf das Spielfeld geworfen worden.