DFB präzisiert Einsatz des Video-Assistenten

SID
Der DFB will das Verständnis für den Einsatzbereich des Videoassistenten schärfen
© getty

Der DFB hat in der Länderspielpause nachgebessert und nach eigenen Angaben die Kernpunkte zum Einsatz des Video-Assistenten in den Partien der Bundesliga präzisiert.

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Projektleiter Lutz Michael Fröhlich wies nachdrücklich darauf hin, dass das weltweit gültige Protokoll des International Football Association Board (IFAB) weiterhin die einzig gültige Grundlage für die Arbeit der Bundesliga-Schiedsrichter und der Video-Assistenten bildet.

In einem entsprechenden Schreiben hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) die 18 Bundesliga-Klubs darüber informiert. Um das Verständnis weiter zu schärfen und weitere Punkte des Projekts zu besprechen, planen DFB und DFL noch in diesem Jahr einen Workshop mit den Klubs.

DFB ergreift Maßnahmen

"Bei dem zukunftsweisenden Projekt hat sich in den vergangenen Wochen Klärungsbedarf ergeben. Deshalb war es wichtig, dass der DFB - in Abstimmung mit der DFL - Maßnahmen ergriffen hat, um die Testphase mit einer Erfolg versprechenden Perspektive fortzusetzen. Hier galt und gilt es vor allem bei allen Beteiligten weiter das Verständnis für die Einsatzbereiche des Video-Assistenten in Abgrenzung zur Gesamtverantwortung des Schiedsrichters zu schärfen", sagte Fröhlich.

Der Vorsitzende der Schiedsrichter-Kommission Elite, der die Projektleitung übernommen hat, weist in seinem Papier noch einmal auf die sieben wichtigsten, schon seit Beginn der Testphase gültigen Kernpunkte für den Einsatz des Video-Assistenten hin:

  • Der Schiedsrichter ist der verantwortliche Spielleiter, er muss weiterhin alle Entscheidungen zunächst unabhängig vom Video-Assistenten treffen. Es ist ausgeschlossen, dass er keine Entscheidung trifft, um diese dem Video-Assistenten zu überlassen. Auch wenn es zu einem Eingriff des Video-Assistenten kommt, bleibt die finale Entscheidung verantwortlich beim Schiedsrichter.
  • Der Video-Assistent ist Helfer des Schiedsrichters, seine Aufgabe ist es, den Schiedsrichter vor klar falschen Entscheidungen zu bewahren oder ihn bei Vorfällen zu unterstützen, die er nicht wahrnehmen konnte, da diese außerhalb seines Blickfeldes geschehen (zum Beispiel Tätlichkeiten oder eindeutig strafstoßwürdige Fouls) sind. Die für das Spiel wirksame, finale Entscheidung trifft dabei aber immer der Schiedsrichter. Der Video-Assistent sei daher auch ein "Assistent" und nicht "Schiedsrichter" oder gar "Oberschiedsrichter".
  • Der Video-Assistent kann den Schiedsrichter nur in spielentscheidenden Situationen unterstützen, wenn der Referee auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat. Spielentscheidende Situationen sind gemäß IFAB-Protokoll Torerzielungen, Strafstoßentscheidungen, Rote Karten und Verwechslungen von Spielern (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte).
  • Nach IFAB-Definition liegt ein klarer Fehler des Schiedsrichters dann vor, wenn er seine Entscheidung nach Betrachtung des Bildmaterials unverzüglich ändern würde. Bei faktischen Entscheidungen geht es beispielsweise darum, ob ein Foul im Strafraum oder außerhalb erfolgt ist, ob vor der Torerzielung eine Abseitsposition vorlag oder der Ball die Torauslinie überschritten hat.
  • In diesen Fällen gibt der Video-Assistent dem Schiedsrichter grundsätzlich einen klaren Entscheidungshinweis (zum Beispiel "Foulspiel innerhalb des Strafraumes"), den dieser dann direkt (ohne sich das Bildmaterial selbst auf dem Video-Monitor am Spielfeldrand anzuschauen) in seine Entscheidung umsetzen kann, da sich die Frage nach einer Auslegung oder Interpretation nicht stellt.
  • Gleiches gilt bei Spielvorgängen, die außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters erfolgten oder die der Schiedsrichter nicht wahrgenommen hat. Erkennt der Video-Assistent zum Beispiel eine eindeutige Tätlichkeit eines Spielers hinter dem Rücken des Schiedsrichters oder eine Torerzielung durch ein eindeutig strafbares Handspiel, das der Schiedsrichter nicht wahrgenommen hat, gibt er dem Schiedsrichter einen klaren Entscheidungshinweis, den dieser direkt (ohne sich das Bildmaterial selbst auf dem Video-Monitor am Spielfeldrand anzuschauen) in seine Entscheidung umsetzen kann.
  • Bei der Bewertung von Spielvorgängen, zum Beispiel bei Zweikämpfen oder Handspielen, soll der Video- Assistent nur dann eingreifen, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters nach Ansicht der TV-Bilder klar falsch ist. Das heißt, der Schiedsrichter trifft hier zunächst seine Entscheidung auf der Basis seiner Wahrnehmung.
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