Die Niedersachsen haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Schiedsrichter Tobias Stieler hatte Arnold bei der 1:2-Niederlage in Augsburg in der 11. Minute zunächst nur die Gelbe Karte gezeigt, "wohl wissend, dass das grenzwertig war", wie er danach versicherte. Deshalb habe er seinen Videoassistenten Tobias Welz in Köln kontaktiert, um sich rückzuversichern.
Nach Ansicht der Szene in der "Review-Zone" habe er dann seine Meinung geändert und selbst korrekt auf Rot wegen Notbremse entschieden (11.), sagte er - "nicht der Videoassistent".